Abrechnungsservice
Sie verwalten Ihre Immobilien selbst, möchten aber die Betriebs- und Heizkosten nicht selbst abrechnen.
Dann nutzen Sie unseren Abrechnungsservice.
Betriebskostenabrechnung für Ihre MieterEinmal jährlich müssen Sie als Vermieter Ihrer Eigentumswohnung oder Mietshauses mit Ihren Mietern "abrechnen". |
![]() |
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
![]() |
Auch für Wohnungseigentümergemeinschaften, die ihr Gemeinschaftseigentum selbst verwalten, erstellen wir die Hausgeldabrechnung (oder auch Wohngeldabrechnung genannt) und den Wirtschaftsplan. |
Hinweis:
Die Erstellung von Abrechnungen ist grundsätzlich unabhängig vom Standort der Immobilie.
Wir können Ihnen daher unseren Abrechnungsservice für alle Orte in Deutschland anbieten.
Und während wir rechnen,
genießen Sie Ihre gewonnene Zeit mit angenehmeren Dingen.


