Tauwetter sorgt für Wasserschäden
Nach den Schneemassen - In vielen Wohnungen tropft Wasser durch die Decke.
Um die Bücher in der Berliner Stadtbibliothek vor Schmelzwasser zu schützen, wurden die Regale mit Folien abgedeckt. Zuerst waren Schnee und Eis für einige Berliner Dächer zu schwer, nun wir das viele Tauwasser zum Problem. In Schulen, Bibliotheken und Wohnungen tropft es durch die Decken.
Eigentümerverband empfiehlt Widerspruch gegen Google Street View
Grillpartys zur WM
Die Grillsaison ist eröffnet, die WM steht vor der Tür.
Viele Verwalter und Vermieter werden sich in den kommenden Wochen mit Beschwerden wegen Rauch und Lärm konfrontiert sehen. Doch was ist auf Balkon und Terrasse erlaubt?
Die optimale Fassadendämmung
EU einigt sich auf schärfere Energiestandards für Gebäude
Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009)
kommt Bauherren teuer zu stehen
geltenden EnEV 2007 werden nun die energetischen Anforderungen an Gebäude nochmals erheblich verschärft.
"Mit der neuen Energieeinsparverordnung wird Bauen wieder einmal erheblich teurer", befürchtet Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren (VPB).
BGH: Vermieter darf Kosten für Öltankreinigung auf Mieter umlegen
Vermieter muss zahlen, wenn Wohnung nicht rechtzeitig frei wird
Keine Chance für Schimmel im Haus
BGH sagt: "Decke weißen" in Renovierungsklausel ist unwirksam!
Bei den Renovierungsklauseln steckt der Teufel im Detail.
Das zeigt wieder einmal eindrucksvoll dieses neue BGH-Urteil.
Dabei ging es um das "Weißen von Decken und Wänden". Was damit gemeint war?
Genau diese Frage stellte sich der BGH - schließlich war der Begriff doppeldeutig.
Wieder ein neues BGH-Urteil zur Renovierungsklausel und wieder eine kleine juristische Spitzfindigkeit über die auch Sie stolpern könnten!
Jedenfalls, wenn Sie diese Klausel in Ihrem Wohnungsmietvertrag stehen haben:
"Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere:
Anstrich und Lackieren der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen sowie sämtlicher Holzteile, Versorgungsleitungen und Heizkörper, das Weißen der Decken und Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände."
Dem Vermieter wurden gleich 2 Dinge zum Verhängnis:
Zum einen die Zweideutigkeit des Wörtchens "Weißen", zum anderen der Zeitpunkt, wann der Mieter den Anstrich schuldet.